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Um die Dekarbonisierung im Bereich des Landverkehrs zu beschleunigen, schreibt die Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments den Mitgliedstaaten nun vor, bei der Besteuerung von Fahrzeugen für die Nutzung bestimmter Infrastrukturen eine CO2-Emissionssteuer einzuführen.

Diese Verpflichtung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten gemäß dem in ihren nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Zeitplan. Deutschland und Österreich sind die ersten beiden Länder, in denen die Anwendung dieser Richtlinie in ihrem Hoheitsgebiet ab dem 01.12.2023 bzw. 01.01.2024 geplant ist.

 

Wie wird diese Richtlinie angewandt?

  • Eine CO2-Emissionsklasse wird nach dem spezifischen Emissionswert des Fahrzeugs und anderen Kriterien festgelegt.

Jedes Fahrzeug wird entsprechend seiner CO2-Emissionen in die Klassen 1 bis 5 eingestuft. Die Klasse 1 entspricht den umweltschädlichsten Fahrzeugen und die Klasse 5 den umweltfreundlichsten Fahrzeugen.

  • Fahrzeuge, die vor dem 01.07.2019 zugelassen wurden, werden automatisch in die Klasse 1 eingestuft.


Verpflichtende Angaben: 

Alle Kunden müssen die Daten aktualisieren, die für die Festlegung der CO2-Emissionsklasse ihrer Fahrzeuge verwendet werden:

  • Datum der Erstzulassung
  • Untergruppe und/oder Gruppe
  • Spezifische Emissionsrate

Dokumente zum Nachweis dieser Informationen (COC, CIF, Registrierungsbescheinigung) sind zwingend erforderlich.

Anmerkungen:

Werden innerhalb der Frist keine Angaben gemacht, werden die Fahrzeuge automatisch in die Klasse 1 eingestuft. Es ist möglich, eine bessere Klasse zu erhalten, indem die Informationen nach Ablauf der Frist angegeben werden.

Das in der Zulassungsbescheinigung angegebene F1-Gewicht wird als obligatorische Angabe für die Berechnung der Mautgebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen verwendet.

 

AS 24 Verpflichtungen:

  • Deklarieren Sie Ihre berechnete CO2-Emissionsklasse bei den Behörden
  • Personalisieren Sie Ihre PASSango Mautbox mit der berechneten Klasse
Was sollten Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
  • Ab November 2023können Sie die obligatorischen Daten für Ihre Fahrzeuge in Ihrem Kundenbereich aktualisieren und die entsprechenden Nachweisdokumente hochladen. 

Ihre Mautboxen werden automatisch aus der Ferne aktualisiert.

Weitere Einzelheiten zu den einzureichenden Daten und Nachweisdokumenten finden Sie im Memo, das Sie durch Klicken auf den unten stehenden Link herunterladen können:

MEMOCO2DE

 

MEMOCO2DE2

Ihre üblichen Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung,

Das AS 24 Team